Kufsteinerland

Winterbetrieb Kaiserlift

Erneute Erhebung über Winterbetrieb des Kaiserlifts Kufstein – Tourismusverband Kufsteinerland, Stadtwerke Kufstein und Stadt winken ab

In der letzten Vollversammlung im November 2022 wurde der Tourismusverband (TVB) Kufsteinerland als Interessenvertreter gebeten, den Winterbetrieb des Kaiserlifts Kufstein erneut zu prüfen. 2016 hat es bereits eine Erhebung der Investitionskosten seitens der Stadt Kufstein gegeben.
Der Kaiserlift Kufstein wird von den Kufsteiner Stadtwerken betrieben und hat derzeit laut Behörden nur eine Betriebsbewilligung für Sommer. Eine Betriebsbewilligung für die Wintermonate müsste beim Land Tirol als Seilbahnbehörde angesucht und erteilt werden. Der Kaiserlift befindet sich im Naturschutzgebiet Kaisergebirge. Eine Genehmigung eines Winterbetriebs zur alleinigen Beförderung von Personen ohne weiteres Equipment wie beispielsweise eine Skiausrüstung sei naturschutzrechtlich möglich, so die Bezirkshauptmannschaft Abteilung Umwelt auf Nachfrage seitens der Stadtwerke Kufstein. Eine Bespielung am Berg sei stets bewilligungspflichtig. Im Naturschutzgebiet Kaisergebirge seien folgende Inszenierungen generell ohne Bewilligung nicht gestattet: Skipisten, Beschneiung, Pistenfahrzeuge zur Präparierung von Wegen, eine neue Infrastruktur und Beleuchtungen, so in der Auskunft weiter.

Zum Vergleich eines möglichen Winterbetriebs ziehen die Stadtwerke sowie der TVB die Auswertung des Sommers heran. Beide gehen von nur einem Drittel der verkauften Liftkarten im Vergleich zum Sommer aus.
Der Personalaufwand im laufenden Betrieb von 25.12. bis 7.1. täglich, danach bis Ostern jeweils Freitag bis Sonntag läge im sechsstelligen Bereich, so die Stadtwerke. Eine Schlechtwetter-Option in den 42 Betriebstagen sei aufgrund der Betriebspflicht öffentlicher Seilbahnen nicht möglich. Die vorab vereinbarten Betriebszeiten müssen eingehalten werden, der Lift fahre somit an den vereinbarten Tagen auch bei Schlechtwetter und stehe bei Schönwetter an den nichtvereinbarten Tagen still. Georg Hörhager, Obmann des TVBs ergänzt: „Aus touristischer Sicht macht somit nur ein durchgehender 7-Tages Betrieb Sinn. Die Kosten dazu wären aliquot um ein Vielfaches höher“.

Rechnet man die Einnahmen aus Tages- und Saisontickets an den veranschlagten 42 Betriebstagen gegen die Ausgaben für Personalaufwand sowie technischen Kosten, entsteht ein zu finanzierender Abgang von einer ebenfalls sechsstelligen Summe.

Die Stadtwerke Kufstein lehne eine Eigenfinanzierung ab und sei nur bereit den Betrieb zu realisieren, wenn Fremdkapital eingesetzt würde, so Geschäftsführer Wolfgang Gschwentner.

Der TVB Kufsteinerland kann die Finanzierung des Liftbetriebes nicht alleine über das laufende Budget decken. Solch ein Abgang oder Zuschuss benötigt eine aufsichtsbehördliche Bewilligung seitens der Tourismusabteilung der Tiroler Landesregierung.

Die Stadtgemeinde Kufstein kann für die Instandhaltung der (Winter-)wanderwege nicht aufkommen, da die Wartung der Wege über die Bauhofmitarbeiter nicht machbar sei. So erfährt der Winterbetrieb des Kaiserlifts seitens der Stadt keine Zustimmung.

Fazit: Ein Winterbetrieb des Kaiserlifts ist nicht rentabel und findet daher keine Zustimmung.


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